Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten – soweit gesetzlich zulässig – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen an den Besteller einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Im Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung dieser Bedingungen treten die vorangegangenen außer Kraft.
Bei Verträgen mit Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten ergänzend die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über beiderseitige Handelsgeschäfte, auch wenn es sich bei den Käufern nicht um Kaufleute im Sinne des Gesetzes handelt. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Abschlüsse – auch durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe – kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder – soweit eine solche nicht erteilt wird – durch Lieferung zustande.
Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto Kasse ausschließlich Verpackung und Fracht und Mehrwertsteuer. Für den Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich zulässige Nebenberechnungen gelten als vereinbart. Sollten bis zur Erledigung eines Auftrages Nebenkosten, die in den Preisen enthalten sind, eine Erhöhung erfahren oder neu anfallen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers (z. B. bei Frachten, Gebühren und Abgaben). Soweit kein Festpreis vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Wenn wir unseren Abnehmern einen Lieferzeitpunkt nennen oder die Lieferzeit angeben, wird hierdurch ein Fixgeschäft nicht begründet. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintreten. Das selbe gilt für den Fall, dass wir nicht richtig oder rechtzeitig von unserem Vorlieferanten beliefert werden und keine zumutbare Ausweichmöglichkeit auf einen anderen Lieferanten besteht.
Die Sach- und Preisgefahr der Ware geht mit der Übergabe, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Lieferungen vom Werk – des Lieferwerkes auf den Abnehmer über, unabhängig davon, ob die Anfuhr mit eigenen oder fremden Fahrzeugen, frachtfrei oder gegen Frachtkosten erfolgt. Dieser Gefahrenübergang tritt auch ein, wenn die Versendung innerhalb der Grenzen der Stadt Ludwigsburg erfolgt. Gerät der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem billigem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.
Abweichungen von Maß, Gewicht und Güten sind nach DIN oder geltender Übung zulässig. Insbesondere dürfen im Großhandel ganze Verpackungseinheiten geliefert werden. Für die Berechnung sind die beim Versand festgestellten Gewichte und Stückzahlen maßgebend.
Offensichtliche Mängel muss der Besteller innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und solange sie sich noch im angelieferten Zustand befindet rügen und dabei den Mangel genau angeben. Der Besteller kann Mängelrügen nur erheben, wenn er uns oder einem Beauftragten die Gelegenheit gibt, die Stichhaltigkeit der Rüge an Ort und Stelle nachzuprüfen und wenn er uns die beanstandete Ware oder Proben davon auf unser Verlangen unverzüglich zusendet. Im Falle begründeter und rechtzeitiger Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, mangelhafte Ware gegen ordnungsgemäße Ware einzutauschen oder die Mängel durch Nachbesserung zu beheben oder entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu wandeln oder zu mindern. Bei Fehlschlagen der etwaigen Nachbesserung oder etwaigen Ersatzlieferung sind wir nach Wahl des Abnehmers zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verpflichtet. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Zum Schadenersatz für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages, wegen schuldhaft herbeigeführten Verzuges oder Verzögerungsschadens oder positiver Forderungsverletzung sind wir nur bei vorsätzlicher Handlungsweise oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. In fällen nur leichter Fahrlässigkeit sind wir von der Verpflichtung zum Schadenersatz entbunden.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen diejenigen des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegebenenfalls gegen Zinsausgleich aufzurechnen, auch wenn die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, soweit diese nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtkräftig festgestellt.
Der Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der jeweilige Versandtort, für alle Pflichten des Käufers Ludwigsburg. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.